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Ehefähigkeitszeugnis
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
Welche Unterlagen benötigen beide Verlobte:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes, im Bürgerservice erhältlich,
- Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister.
Gut zu wissen
Gebühren
40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
- Personalausweis/Reisepass,
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.
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Kontakt
Ansprechpartner/in
Weiterführende Informationen
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
Welche Unterlagen benötigen beide Verlobte:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes, im Bürgerservice erhältlich,
- Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister.
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
- Personalausweis/Reisepass,
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers
https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/19247/showFrau
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
Henckel
Sachbearbeiterin
2