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Ehefähigkeitszeugnis

Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.

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Gut zu wissen


Gebühren

40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers


Benötigte Unterlagen

Wenn Sie:

  • beide deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
  • beide volljährig sind und
  • Sie beide noch nicht verheiratet waren.

Dann benötigen Sie:

  • den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
  • Personalausweis/Reisepass,
  • Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.



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Weitere Dienstleistungen zum Thema

Weiterführende Informationen

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.


Ehefähigkeitszeugnis
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.

Wenn Sie:

  • beide deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
  • beide volljährig sind und
  • Sie beide noch nicht verheiratet waren.

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  • Personalausweis/Reisepass,
  • Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.

40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers

https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/19247/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

R.

Henckel

Sachbearbeiterin

2

02471 18-21
rhenckel@roetgen.de

Frau

J.

Förster

Sachbearbeiterin

6

02471 18-22
jfoerste@roetgen.de
SG 3.34 - Standesamt
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