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Eheanmeldung / Eheschließung

Sie möchten gerne im Rathaus der Gemeinde Roetgen heiraten?

Für die Anmeldung ist das Standesamt zuständig, in dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat und zwar auch, wenn bei einem anderen Standesamt geheiratet werden soll.

Nur wenn keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Eheschließung Ihre begl. Abschriften/Ausdrucke der Urkunden und die Meldebescheinigungen nicht älter als sechs Monate sein dürfen.

Die Trauung findet im Trauzimmer der Gemeinde Roetgen statt.

Im Anschluss erhalten Sie die gewünschten Urkunden, die bei der Anmeldung beantragt wurden.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.


Gut zu wissen


Gebühren

Gebühren für die Eheanmeldung 40,00 EUR

Gebühren für die Eheanmeldung, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00 EUR

Ausstellung einer Eheurkunde 10 EUR, jede weitere 5 EUR

Stammbücher variabel

Je nach Einzelfall können höhere Gebühren anfallen.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes,
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes),
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister von gemeinsamen Kindern,
  • falls Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, wird die Urkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Scheidungsvermerk oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt. Hierbei muss das Aktenzeichen des Scheidungsurteils ersichtlich sein.
  • Falls der Geburtsort im Ausland liegt, wird eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine Originalurkunde mit amtl. Übersetzung benötigt (die Urkunde muss im Einzelfall mit einem Legalisationsvermerk oder Apostille versehen sein).
  • Führt ein Verlobter nicht die aus den Personenstandsurkunden ersichtlichen Vor- und Familiennamen, so hat er dies nachzuweisen (z. B. Namenserklärungen oder behördliche Namensänderungen, evtl. Registrierschein).
  • In einigen Fällen, z. B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher, immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.



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Für die Anmeldung ist das Standesamt zuständig, in dem einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat und zwar auch, wenn bei einem anderen Standesamt geheiratet werden soll.

Nur wenn keiner der Eheschließenden seinen Wohnsitz im Inland hat, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.

Bitte beachten Sie, dass bei der Anmeldung der Eheschließung Ihre begl. Abschriften/Ausdrucke der Urkunden und die Meldebescheinigungen nicht älter als sechs Monate sein dürfen.

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  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes,
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (vom Standesamt des Geburtsortes),
  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister von gemeinsamen Kindern,
  • falls Sie schon einmal verheiratet waren oder eine Lebenspartnerschaft begründet hatten, wird die Urkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Scheidungsvermerk oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister benötigt. Hierbei muss das Aktenzeichen des Scheidungsurteils ersichtlich sein.
  • Falls der Geburtsort im Ausland liegt, wird eine internationale Geburtsurkunde bzw. eine Originalurkunde mit amtl. Übersetzung benötigt (die Urkunde muss im Einzelfall mit einem Legalisationsvermerk oder Apostille versehen sein).
  • Führt ein Verlobter nicht die aus den Personenstandsurkunden ersichtlichen Vor- und Familiennamen, so hat er dies nachzuweisen (z. B. Namenserklärungen oder behördliche Namensänderungen, evtl. Registrierschein).
  • In einigen Fällen, z. B. bei Ausländerbeteiligung, sind noch weitere Unterlagen vorzulegen bzw. Sondervorschriften zu beachten. Es empfiehlt sich daher, immer vorher telefonisch bei dem zuständigen Standesamt nachzufragen.

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Heiraten, Ehe, Hochzeit, Trauung, Eheanmeldung, Anmeldung zur Ehe, Ehefähigkeitszeugnis https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/677/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

R.

Henckel

Sachbearbeiterin

2

02471 18-21
rhenckel@roetgen.de

Frau

J.

Förster

Sachbearbeiterin

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02471 18-22
jfoerste@roetgen.de
SG 3.34 - Standesamt
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