Suche
Suchen Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeiter/innen und Einrichtungen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Leinenpflicht
Entsprechend § 5 Satz 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Roetgen gilt:
Auf Verkehrsflächen un din Anlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Der Anleinzwang gilt nicht für solche Flächen, die seitens der Ordnungsbehörde hiervon ausgenommen sind (hier = Wirtschaftsweg).
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Ansprechpartner/in
Entsprechend § 5 Satz 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Roetgen gilt:
Auf Verkehrsflächen un din Anlagen innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde an der Leine zu führen. Der Anleinzwang gilt nicht für solche Flächen, die seitens der Ordnungsbehörde hiervon ausgenommen sind (hier = Wirtschaftsweg).
Leinenzwang https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/754/showHerr
Albrings
Verwaltung Notunterkünfte
3
Frau
Schanz
Sachbearbeiterin
3
Frau
Förster
Sachbearbeiterin
3
Herr
Albrings
Verwaltung Notunterkünfte
3
Frau
Schanz
Sachbearbeiterin
3
Frau
Förster
Sachbearbeiterin
3