BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Sterbefall
Sterbefall
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.
Sterbeanzeige
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Roetgen Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Roetgen abgemeldet werden.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Gut zu wissen
Gebühren
Sterbeurkunde: Erste Urkunde 10,00 EUR; jede weitere 5,00 EUR
Benötigte Unterlagen
- Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
- Personalausweis oder Reisepass von der anzeigenden Perso
- Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung der/des Verstorbenen
Bei ledig Verstorbenen
Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, auch Stammbuch der Eltern möglich
Bei verheirateten Verstorbenen
beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, auch Heiratsurkunde möglich
Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen
Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Ansprechpartner/in
Sterbefall
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.
Sterbeanzeige
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Roetgen Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Roetgen abgemeldet werden.
- Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
- Personalausweis oder Reisepass von der anzeigenden Perso
- Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung der/des Verstorbenen
Bei ledig Verstorbenen
Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, auch Stammbuch der Eltern möglich
Bei verheirateten Verstorbenen
beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, auch Heiratsurkunde möglich
Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen
Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Sterbeurkunde: Erste Urkunde 10,00 EUR; jede weitere 5,00 EUR
Gestorben, sterben, Sterbeurkunde, Sterberfallbeurkundung https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/730/showFrau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
J.
Förster
Fachbereichsleiterin
6
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
J.
Förster
Fachbereichsleiterin
6
Sterbefall
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.
Sterbeanzeige
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Roetgen Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Roetgen abgemeldet werden.
- Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
- Personalausweis oder Reisepass von der anzeigenden Perso
- Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung der/des Verstorbenen
Bei ledig Verstorbenen
Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, auch Stammbuch der Eltern möglich
Bei verheirateten Verstorbenen
beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, auch Heiratsurkunde möglich
Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen
Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.