BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Reisepass

Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

HINWEIS:

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass durch einen elektronischen Reisepass ersetzt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Gültigkeitsdauer gültig.

Der elektronische Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, ist auch für Reisen außerhalb der EU gültig und kostet 37,50 Euro. Die Umstellung zielt darauf ab, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Sicherheit der Reisedokumente zu erhöhen.

Für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums ist weiterhin ein (Kinder-)Personalausweis ausreichend. Bitte beachten Sie diese Änderungen und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig einen elektronischen Reisepass für Ihre Kinder.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.

Online-Terminvereinbarung

Gut zu wissen


Gebühren

Reisepass mit 32 Seiten

unter 24 Jahre: 37,50 EUR

über 24 Jahre: 70,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

unter 24 Jahre: 59,50 EUR

über 24 Jahre: 92,00 EUR

Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten

unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR

über 24 Jahren: 102,00 EUR / 124,00 EUR

vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes:  Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden)
  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.

sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.



Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.

Online-Terminvereinbarung

Weiterführende Informationen

Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html


Reisepass

Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich.

HINWEIS:

Ab dem 1. Januar 2024 wird der Kinderreisepass durch einen elektronischen Reisepass ersetzt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablauf ihrer individuellen Gültigkeitsdauer gültig.

Der elektronische Reisepass hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren, ist auch für Reisen außerhalb der EU gültig und kostet 37,50 Euro. Die Umstellung zielt darauf ab, die Verwaltungsprozesse zu modernisieren und die Sicherheit der Reisedokumente zu erhöhen.

Für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums ist weiterhin ein (Kinder-)Personalausweis ausreichend. Bitte beachten Sie diese Änderungen und beantragen Sie bei Bedarf rechtzeitig einen elektronischen Reisepass für Ihre Kinder.

  • Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden)
  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.

sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

Reisepass mit 32 Seiten

unter 24 Jahre: 37,50 EUR

über 24 Jahre: 70,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

unter 24 Jahre: 59,50 EUR

über 24 Jahre: 92,00 EUR

Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten

unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR

über 24 Jahren: 102,00 EUR / 124,00 EUR

vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes:  Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.

Reisepass, Express-Pass, Verlust Reisepass, Ablauf Reisepass, Kinderreisepass, Kinderpass, Einverständniserklärung Kinderpass https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/720/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

D.

Dörr

Sachbearbeiterin

1

02471 18-20
ddoerr@roetgen.de

Frau

R.

Henckel

Sachbearbeiterin

2

02471 18-21
rhenckel@roetgen.de
SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

D.

Dörr

Sachbearbeiterin

1

02471 18-20
ddoerr@roetgen.de

Frau

R.

Henckel

Sachbearbeiterin

2

02471 18-21
rhenckel@roetgen.de