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Reisepass / Kinderreisepass
Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich. Ausnahme ist der Kindereisepass.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verwendet werden. Ab 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an.
Online-TerminvereinbarungGut zu wissen
Gebühren
Reisepass mit 32 Seiten
unter 24 Jahre: 37,50 EUR
über 24 Jahre: 60,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
unter 24 Jahre: 59,50 EUR
über 24 Jahre: 82,00 EUR
Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten
unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR
über 24 Jahren: 92,00 EUR / 114,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Kinderreisepass: 13,00 EUR, Verlängerung 6,00 EUR
Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
Benötigte Unterlagen
- Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden, Kinderreiseausweis)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.
sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zu 6 Monate alt) Foto-Mustertafel Bundesdruckerei
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
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Ansprechpartner/in
Weiterführende Informationen
Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Ausweise-Paesse/Reisepass/reisepass.html
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich. Ausnahme ist der Kindereisepass.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verwendet werden. Ab 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
- Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden, Kinderreiseausweis)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.
sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (bis zu 6 Monate alt) Foto-Mustertafel Bundesdruckerei
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Ausweise-Paesse/Reisepass/reisepass.html
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Reisepass mit 32 Seiten
unter 24 Jahre: 37,50 EUR
über 24 Jahre: 60,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
unter 24 Jahre: 59,50 EUR
über 24 Jahre: 82,00 EUR
Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten
unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR
über 24 Jahren: 92,00 EUR / 114,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Kinderreisepass: 13,00 EUR, Verlängerung 6,00 EUR
Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
Reisepass, Express-Pass, Verlust Reisepass, Ablauf Reisepass, Kinderreisepass, Kinderpass, Einverständniserklärung Kinderpass https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/720/showFrau
D.
Dörr
Sachbearbeiterin
1
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
D.
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Sachbearbeiterin
1
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2