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Reisepass / Kinderreisepass

Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich. Ausnahme ist der Kindereisepass.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verwendet werden. Ab 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.

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Gut zu wissen


Gebühren

Reisepass mit 32 Seiten

unter 24 Jahre: 37,50 EUR

über 24 Jahre: 60,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

unter 24 Jahre: 59,50 EUR

über 24 Jahre: 82,00 EUR

Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten

unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR

über 24 Jahren: 92,00 EUR / 114,00 EUR

vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

Kinderreisepass: 13,00 EUR, Verlängerung  6,00 EUR

Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes:  Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.


Benötigte Unterlagen

  • Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden, Kinderreiseausweis)
  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.

sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.



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Reisepass / Kinderreisepass

Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich. Ausnahme ist der Kindereisepass.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verwendet werden. Ab 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.

Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.

  • Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden, Kinderreiseausweis)
  • Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.

sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)

Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann

  • wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
  • wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.

Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Ausweise-Paesse/Reisepass/reisepass.html

http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Ausweise-Paesse/Kinderreisepass/kinderreisepass_node.html;jsessionid=5C9B4812996849A3DA2DF4E7A57FB7C6.2_cid364

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html

Reisepass mit 32 Seiten

unter 24 Jahre: 37,50 EUR

über 24 Jahre: 60,00 EUR

Reisepass mit 48 Seiten

unter 24 Jahre: 59,50 EUR

über 24 Jahre: 82,00 EUR

Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten

unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR

über 24 Jahren: 92,00 EUR / 114,00 EUR

vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

Kinderreisepass: 13,00 EUR, Verlängerung  6,00 EUR

Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes:  Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.

Reisepass, Express-Pass, Verlust Reisepass, Ablauf Reisepass, Kinderreisepass, Kinderpass, Einverständniserklärung Kinderpass https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/720/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

D.

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Sachbearbeiterin

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02471 18-20
ddoerr@roetgen.de

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SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
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