Leistungen an Asylbewerber, Bürgerkriegs- und sonstige Flüchtlinge
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Außerdem wird der unabweisbare Krankenschutz sichergestellt.
Voraussetzung
Ob und in welcher Höhe Sie einen Leistungsanspruch haben, hängt unter anderem ab von
- Ihrem Aufenthaltsstatus
- der Zahl der hilfebedürftigen Personen im Haushalt
- Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen).
Bei Erstanträgen auf Leistungen ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei möglichen Sprachbarrieren bietet es sich an eine Person zum Übersetzen mitzubringen.
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Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Zuwesiungsbescheid, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Meldebescheinigung, Bescheid über Benutzungsgebühren, Mietvertrag, letzte Heizkostenabrechnung, Lohnbescheinigung, Einkommen aller Haushaltsangehörigen, Vermögensnachweise etc.
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Ansprechpartner/in
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Außerdem wird der unabweisbare Krankenschutz sichergestellt.
Voraussetzung
Ob und in welcher Höhe Sie einen Leistungsanspruch haben, hängt unter anderem ab von
- Ihrem Aufenthaltsstatus
- der Zahl der hilfebedürftigen Personen im Haushalt
- Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen).
Bei Erstanträgen auf Leistungen ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei möglichen Sprachbarrieren bietet es sich an eine Person zum Übersetzen mitzubringen.
Zuwesiungsbescheid, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Meldebescheinigung, Bescheid über Benutzungsgebühren, Mietvertrag, letzte Heizkostenabrechnung, Lohnbescheinigung, Einkommen aller Haushaltsangehörigen, Vermögensnachweise etc.
https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/702/showFrau
A.
Sayim
Sachbearbeiterin
5
Herr
T.
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
4
Frau
M.
Franzen
Sachbearbeiterin
5
Frau
A.
Sayim
Sachbearbeiterin
5
Herr
T.
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
4
Frau
M.
Franzen
Sachbearbeiterin
5
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Außerdem wird der unabweisbare Krankenschutz sichergestellt.
Voraussetzung
Ob und in welcher Höhe Sie einen Leistungsanspruch haben, hängt unter anderem ab von
- Ihrem Aufenthaltsstatus
- der Zahl der hilfebedürftigen Personen im Haushalt
- Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen).
Bei Erstanträgen auf Leistungen ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei möglichen Sprachbarrieren bietet es sich an eine Person zum Übersetzen mitzubringen.
Zuwesiungsbescheid, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Meldebescheinigung, Bescheid über Benutzungsgebühren, Mietvertrag, letzte Heizkostenabrechnung, Lohnbescheinigung, Einkommen aller Haushaltsangehörigen, Vermögensnachweise etc.
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