Leistungen an Asylbewerber, Bürgerkriegs- und sonstige Flüchtlinge

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Außerdem wird der unabweisbare Krankenschutz sichergestellt.

Voraussetzung

Ob und in welcher Höhe Sie einen Leistungsanspruch haben, hängt unter anderem ab von

  • Ihrem Aufenthaltsstatus
  • der Zahl der hilfebedürftigen Personen im Haushalt
  • Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen).

Bei Erstanträgen auf Leistungen ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei möglichen Sprachbarrieren bietet es sich an eine Person zum Übersetzen mitzubringen.

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Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Zuwesiungsbescheid, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Meldebescheinigung, Bescheid über Benutzungsgebühren, Mietvertrag, letzte Heizkostenabrechnung, Lohnbescheinigung, Einkommen aller Haushaltsangehörigen, Vermögensnachweise etc.



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https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/702/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

A.

Sayim

Sachbearbeiterin

5

02471 18-31
asayim@roetgen.de

Herr

T.

Frings

Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter

4

02471 18-24
tfrings@roetgen.de

Frau

M.

Franzen

Sachbearbeiterin

5

02471 18-26
mfranzen@roetgen.de
SG 3.50 - Sozialamt
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