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Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist die Gemeinde zuständig. Sie ist als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in Roetgen zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit.
Ansprechpartner/in
Der Katastrophenschutz ist Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr. Er obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist die Gemeinde zuständig. Sie ist als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in Roetgen zu jeder Zeit Hilfe über die (Rettungs-)Leitstellen anfordern. Dazu wirken Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden eng zusammen. Je nach Bedarf und Vereinbarung wirken auch die freiwilligen Rettungsdienste wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die DLRG, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst beim Katastrophenschutz mit.
Bevölkerungsschutz https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/701/showFrau
Schreiber
Fachbereichsleiterin
3
Herr
Jorma
Klauss
Bürgermeister
23-1
Frau
Schreiber
Fachbereichsleiterin
3
Herr
Jorma
Klauss
Bürgermeister
23-1