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Geburt

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Die Geburt des in Roetgen geborenen Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesamt Roetgen anzuzeigen. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

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Gut zu wissen


Gebühren

erste Urkunde 10,- €; jede weitere 5,- €


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen hängen von Ihrer Lebenssituation ab:

Mutter verheiratet
 - Geburtsurkunden der Eltern
 - Eheurkunde der Eltern oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bis 31.12.2008 beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch)

Mutter geschieden oder verwitwet
 - Geburtskunden der Eltern
 - Eheurkunde der vorherigen Ehe der Mutter sowie Nachweis über die Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehemannes)
 - gegebenenfalls vor Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Mutter ledig
 - Geburtsurkunden der Eltern
 - gegebenenfalls vor der Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung



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 - gegebenenfalls vor Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

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Geburtsbescheinigung, Geburtsurkunden https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/678/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

R.

Henckel

Sachbearbeiterin

2

02471 18-21
rhenckel@roetgen.de

Frau

J.

Förster

Sachbearbeiterin

6

02471 18-22
jfoerste@roetgen.de
SG 3.34 - Standesamt
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