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Wohnsitz
Das Einwohnermeldeamt nimmt u.a. Aufgaben als Meldebehörde für das Gebiet der Gemeinde Roetgen. Ihm obliegt die Pflicht zur Führung des Melderegisters. Das Melderegister dient dazu, alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz Roetgen zu registrieren. Neben Namen und Adresse werden auch andere wesentliche Merkmale wie Geburtstag, Familienstand und Religionszugehörigkeit gespeichert.
Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und hat sich abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.
Im Folgenden finden sie allgemeine Informationen, was Sie bei der Anmeldung und Abmeldung beachten und mitbringen müssen.
Anmeldung: Wer eine Wohnung bezieht,
- hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden Meldepflichtig sind alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen.
Nicht meldepflichtig sind
- Personen bis 16 Jahren hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt
- Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als sechs Monate eine Wohnung innerhalb Roetgens beziehen
Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.
Die Meldepflicht ist höchstpersönlich. Grundsätzlich muss jede Person für die Anmeldung persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen.
Können einzelne Meldepflichtige persönlich nicht erscheinen, füllen diese einen der folgenden Meldescheine aus und lassen diesen von einer bevollmächtigten Person (Vordruck für Vollmacht siehe unten) oder bei Anmeldung von Familien durch eine weitere meldepflichtige Person (z.B. Ehegatte) im Einwohnermeldeamt vorlegen.
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Gut zu wissen
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
Benötigte Unterlagen:
Formular Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer/Vermieter ausfüllen lassen
- Voraussetzung: persönliches Erscheinen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) und der Wohnungsgeberbescheinigung
- Geburtsurkunde, falls kein Ausweis vorhanden
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Kontakt
Ansprechpartner/in
Das Einwohnermeldeamt nimmt u.a. Aufgaben als Meldebehörde für das Gebiet der Gemeinde Roetgen. Ihm obliegt die Pflicht zur Führung des Melderegisters. Das Melderegister dient dazu, alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz Roetgen zu registrieren. Neben Namen und Adresse werden auch andere wesentliche Merkmale wie Geburtstag, Familienstand und Religionszugehörigkeit gespeichert.
Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und hat sich abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.
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Anmeldung: Wer eine Wohnung bezieht,
- hat sich innerhalb von 2 Wochen bei der Meldebehörde anzumelden Meldepflichtig sind alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen.
Nicht meldepflichtig sind
- Personen bis 16 Jahren hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt
- Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als sechs Monate eine Wohnung innerhalb Roetgens beziehen
Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als drei Monate in Deutschland aufhalten.
Die Meldepflicht ist höchstpersönlich. Grundsätzlich muss jede Person für die Anmeldung persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen.
Können einzelne Meldepflichtige persönlich nicht erscheinen, füllen diese einen der folgenden Meldescheine aus und lassen diesen von einer bevollmächtigten Person (Vordruck für Vollmacht siehe unten) oder bei Anmeldung von Familien durch eine weitere meldepflichtige Person (z.B. Ehegatte) im Einwohnermeldeamt vorlegen.
Benötigte Unterlagen:
Formular Wohnungsgeberbescheinigung vom Eigentümer/Vermieter ausfüllen lassen
- Voraussetzung: persönliches Erscheinen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis) und der Wohnungsgeberbescheinigung
- Geburtsurkunde, falls kein Ausweis vorhanden
gebührenfrei
Neue Wohnung, Wohnsitzwechsel, Umzug, umziehen, verzogen, Anmeldung, Abmeldung, Wohnungsgeberbescheinigung, Merkblatt Anmeldung, Merkblatt Ummeldung, Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der selben Gemeinde, anmelden, ummelden, abmelden https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/655/showFrau
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Frau
Dörr
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