Fischereischeine

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein.

Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfungen müssen immer am Wohnort, an dem der/die Betreffende gemeldet ist, erfolgen.

Die Gültigkeit des Fischereischeines entsteht durch die Zahlung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe. Der Fischereischein kann so für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins gilt dann ab Antragsdatum einschl. dem laufenden Jahr.

Beispiel: Beantragen Sie am 01.09.2026 einen Fischereischein, ist die Gültigkeit folgende – 01.09.2026 bis 31.12.2030. Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.

Neuerungen beim Fischereichein

Ab dem 01.07.2026 gelten neue Regelungen für die Fischereischeine!

Hier die wichtigsten Änderungen:

Alle aktuellen Fischereischeine behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

  • Wer vor dem 01.07.2026 die Fischereischeinprüfung abgelegt hat, muss die Verlängerung bzw. Ausstellung des Fischereischeines einmalig bei der Wohnsitz-Meldebehörde beantragen. Danach können die Verlängerungen auch online beantragt werden.
  • Wer nach dem 01.07.2026 die Fischereischeinprüfung ablegt, kann direkt den Fischereischein online beantragen. Die Online – Beantragung ist deutlich günstiger als die Ausstellung vor Ort in der Meldebehörde.

Der Jugendfischereischein fällt weg. Alle Kinder und Jugendlichen können bis zum Alter von 15 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, Ihrem Hobby kostenlos nachgehen.

Der Sonderfischereischein kann ausschließlich nur noch online oder beim Landesamt beantragt werden.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.

Online-Terminvereinbarung Online-Antrag zur Beantragung des Fischereischeins

Gut zu wissen


Gebühren

Kosten bis zum 01.07.2026:

Fischereischein (1 Jahr Gültigkeit):   16 Euro
Fischereischein (5 Jahre Gültigkeit): 48 Euro

Kosten ab dem 01.07.2026:

Fischereischein auf Lebenszeit:

  • online: 18,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 30,00€ 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr:

  • online: 14,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 22,00€

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre:

  • online: 42,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 50,00€

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein):

  • online: 20,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 32,00€

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein):

  • online: 30,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 30,00€

 

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.


Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen werden benötigt bei erstmaliger Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeins:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Prüfungszeugnis (im Einzelfall in das System zu erfassen) 
  • ggf. aktueller Fischereischein zur Verlängerung



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Fischereischeine

Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein.

Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfungen müssen immer am Wohnort, an dem der/die Betreffende gemeldet ist, erfolgen.

Die Gültigkeit des Fischereischeines entsteht durch die Zahlung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe. Der Fischereischein kann so für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins gilt dann ab Antragsdatum einschl. dem laufenden Jahr.

Beispiel: Beantragen Sie am 01.09.2026 einen Fischereischein, ist die Gültigkeit folgende – 01.09.2026 bis 31.12.2030. Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.

Neuerungen beim Fischereichein

Ab dem 01.07.2026 gelten neue Regelungen für die Fischereischeine!

Hier die wichtigsten Änderungen:

Alle aktuellen Fischereischeine behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

  • Wer vor dem 01.07.2026 die Fischereischeinprüfung abgelegt hat, muss die Verlängerung bzw. Ausstellung des Fischereischeines einmalig bei der Wohnsitz-Meldebehörde beantragen. Danach können die Verlängerungen auch online beantragt werden.
  • Wer nach dem 01.07.2026 die Fischereischeinprüfung ablegt, kann direkt den Fischereischein online beantragen. Die Online – Beantragung ist deutlich günstiger als die Ausstellung vor Ort in der Meldebehörde.

Der Jugendfischereischein fällt weg. Alle Kinder und Jugendlichen können bis zum Alter von 15 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, Ihrem Hobby kostenlos nachgehen.

Der Sonderfischereischein kann ausschließlich nur noch online oder beim Landesamt beantragt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt bei erstmaliger Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeins:

  • Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
  • Prüfungszeugnis (im Einzelfall in das System zu erfassen) 
  • ggf. aktueller Fischereischein zur Verlängerung

Kosten bis zum 01.07.2026:

Fischereischein (1 Jahr Gültigkeit):   16 Euro
Fischereischein (5 Jahre Gültigkeit): 48 Euro

Kosten ab dem 01.07.2026:

Fischereischein auf Lebenszeit:

  • online: 18,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 30,00€ 

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr:

  • online: 14,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 22,00€

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre:

  • online: 42,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 50,00€

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein):

  • online: 20,00€
  • bei der zuständigen Behörde: 32,00€

Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein):

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  • bei der zuständigen Behörde: 30,00€

 

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.

Angeln, Fischereischein, Verlängerung, Fische https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/650/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

D.

Dörr

Sachbearbeiterin

1

02471 18-20
ddoerr@roetgen.de

Frau

R.

Henckel

Sachbearbeiterin

2

02471 18-21
rhenckel@roetgen.de
SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
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