BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Wohnberechtigungsbescheinigungen
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig.
Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigugngsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig.
Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigugngsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Wohnberechtigungsschein https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/603/showEin gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung einer geförderten Wohnung notwendig.
Eine geförderte Wohnung darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigugngsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird von der Städteregion Aachen ausgestellt:
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/603/show