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Wohnberechtigungsbescheinigungen
Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung eienr geförderten Wohnung notwenig.
Eine geförderte Wohnungen darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigugngsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird von der Städteregion Aachen ausgestellt:
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Ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für die Vermittlung eienr geförderten Wohnung notwenig.
Eine geförderte Wohnungen darf nur beziehen, wer über einen gültigen Wohnberechtigungsschein verfügt.
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf. Die Erteilung eines Wohnberechtigugngsscheins ist dann möglich, wenn die einkommensmäßigen Voraussetzungen erfüllt werden.
Der Wohnberechtigungsschein wird von der Städteregion Aachen ausgestellt:
Wohnberechtigungsschein https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/603/showFrau
Sayim
Sachbearbeiterin
5
Herr
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
5
Frau
Sayim
Sachbearbeiterin
5
Herr
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
5