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Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerliche)
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel: die Erteilung einer Gaststättenkonzession, Schank- und Speisewirtschafttyle, Spielhallen Reisegewerbekarten, öffentliche Ausschreibungen, Makler / Bauträger, Versicherungsvermittler nach §§ 34 ff GewO.
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Ansprechpartner/in
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel: die Erteilung einer Gaststättenkonzession, Schank- und Speisewirtschafttyle, Spielhallen Reisegewerbekarten, öffentliche Ausschreibungen, Makler / Bauträger, Versicherungsvermittler nach §§ 34 ff GewO.
Frau
Mira
Kurschildgen
Sachbearbeiterin
12
Frau
Nina
Kosciankowsky
Sachbearbeiterin
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