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Grundsteuer

Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er


- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)


Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.

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Weiterführende Informationen

Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben. Die aktuelle Satzung finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/


Grundsteuer

Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er


- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)


Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.

Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben. Die aktuelle Satzung finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/

Grundbesitzabgaben, Bescheide https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/414/show
Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

Lorraine

Hendricks

Sachbearbeiterin

13

02471 18-18
lorraine.hendricks@roetgen.de

Frau

Daniela

Meyer

Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin

14

02471 18-17
daniela.meyer@roetgen.de
SG 2.22 - Steueramt
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

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Daniela

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