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Grundsteuer
Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.
Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben.
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Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.
Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben.
Frau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
14
Frau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
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