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Grundsteuer
Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.
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Ansprechpartner/in
Weiterführende Informationen
Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben. Die aktuelle Satzung finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.
Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben. Die aktuelle Satzung finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Grundbesitzabgaben, Bescheide https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/414/showFrau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
14
Frau
Lorraine
Hendricks
Sachbearbeiterin
13
Frau
Daniela
Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
14