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Grundbesitzabgaben

Die fälligen Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch einen Abgabenbescheid festgesetzt. Sie sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Abweichend hiervon können die Grundsteuer sowie die Benutzungsgebühren auch in einer Summe zum 1. Juli eines Jahres gezahlt werden.
Ein entsprechender Antrag auf jährliche Zahlung ist schriftlich bis zum 30. September mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr zu stellen. Auch die Rücknahme der jährlichen Zahlungsweise muss bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich beantragt werden. Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen.

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Grundbesitzabgaben

Die fälligen Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch einen Abgabenbescheid festgesetzt. Sie sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Abweichend hiervon können die Grundsteuer sowie die Benutzungsgebühren auch in einer Summe zum 1. Juli eines Jahres gezahlt werden.
Ein entsprechender Antrag auf jährliche Zahlung ist schriftlich bis zum 30. September mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr zu stellen. Auch die Rücknahme der jährlichen Zahlungsweise muss bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich beantragt werden. Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen.

Aktuelle Satzungen finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/

Grundsteuer, Entwässerungsgebühren, Abfallentsorungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/413/show
Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

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Lorraine

Hendricks

Sachbearbeiterin

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02471 18-18
lorraine.hendricks@roetgen.de

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Daniela

Meyer

Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin

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daniela.meyer@roetgen.de
SG 2.22 - Steueramt
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