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Bürgerbegehren
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, mit denen man sich auf kommunaler Ebene direkt in einer Sachfrage in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einmischen kann.
Beispielhaft für eine offizielle Definition kann die Formulierung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung herangezogen werden: »Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).« (§ 26 Abs.1 GO NW)
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Ansprechpartner/in
Weiterführende Informationen
https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/buergerbegehren-und-buergerentscheid/grundlagen/was-und-wozu/buergerbegehren-und-buergerentscheid-ratsbegehren/
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind Instrumente, mit denen man sich auf kommunaler Ebene direkt in einer Sachfrage in den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess einmischen kann.
Beispielhaft für eine offizielle Definition kann die Formulierung der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung herangezogen werden: »Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid).« (§ 26 Abs.1 GO NW)
https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/buergerbegehren-und-buergerentscheid/grundlagen/was-und-wozu/buergerbegehren-und-buergerentscheid-ratsbegehren/
https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/289/showFrau
Annika
Thelen
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
35
Herr
Dirk
Recker
Allgemeiner Vertreter und Fachbereichsleiter
23
Frau
Annika
Thelen
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
35
Herr
Dirk
Recker
Allgemeiner Vertreter und Fachbereichsleiter
23