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Anmeldung von Nutzfeuern
Wer auf seinem Grundstück im Außenbereich ein Nutzfeuer oder pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, muss dies schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Roetgen während der Öffnungszeiten anzeigen.
Im Einzelnen sind folgende Auflagen zu beachten:
- Das Abbrennen muss beaufsichtigt werden.
- 100 m Abstand von Gebäuden, 50 m von allen Verkehrswegen, 35 m zu sonstigen Gebäuden, 20 m von Baumgruppen und 5 m von der Grundstücksgrenze sind einzuhalten.
- Bei starkem Wind und extremer Trockenheit darf nicht verbrannt werden.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
- Flächenhaftes Abbrennen ist nicht zulässig.
- Es müssen stets geeignete Löschmittel bereitgehalten werden.
- Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl während als auch außerhalb der Servicezeiten des Ordnungsamtes ist die Leitstelle der Städteregion Aachen über das geplante Feuer zu informieren.
Tel.: +49 241 432379000
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Ansprechpartner/in
Wer auf seinem Grundstück im Außenbereich ein Nutzfeuer oder pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, muss dies schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Roetgen während der Öffnungszeiten anzeigen.
Im Einzelnen sind folgende Auflagen zu beachten:
- Das Abbrennen muss beaufsichtigt werden.
- 100 m Abstand von Gebäuden, 50 m von allen Verkehrswegen, 35 m zu sonstigen Gebäuden, 20 m von Baumgruppen und 5 m von der Grundstücksgrenze sind einzuhalten.
- Bei starkem Wind und extremer Trockenheit darf nicht verbrannt werden.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
- Flächenhaftes Abbrennen ist nicht zulässig.
- Es müssen stets geeignete Löschmittel bereitgehalten werden.
- Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl während als auch außerhalb der Servicezeiten des Ordnungsamtes ist die Leitstelle der Städteregion Aachen über das geplante Feuer zu informieren.
Tel.: +49 241 432379000
Gartenfeuer, Lagerfeuer, Privates Abbrennen, https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/27255/showFrau
T.
Schanz
Sachbearbeiterin
6
Frau
J.
Förster
Fachbereichsleiterin
6
Herr
Capellmann
Sachbearbeiter
Frau
T.
Schanz
Sachbearbeiterin
6
Frau
J.
Förster
Fachbereichsleiterin
6
Herr
Capellmann
Sachbearbeiter
Wer auf seinem Grundstück im Außenbereich ein Nutzfeuer oder pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, muss dies schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Roetgen während der Öffnungszeiten anzeigen.
Im Einzelnen sind folgende Auflagen zu beachten:
- Das Abbrennen muss beaufsichtigt werden.
- 100 m Abstand von Gebäuden, 50 m von allen Verkehrswegen, 35 m zu sonstigen Gebäuden, 20 m von Baumgruppen und 5 m von der Grundstücksgrenze sind einzuhalten.
- Bei starkem Wind und extremer Trockenheit darf nicht verbrannt werden.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
- Flächenhaftes Abbrennen ist nicht zulässig.
- Es müssen stets geeignete Löschmittel bereitgehalten werden.
- Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl während als auch außerhalb der Servicezeiten des Ordnungsamtes ist die Leitstelle der Städteregion Aachen über das geplante Feuer zu informieren.
Tel.: +49 241 432379000
Wer wegen eines nicht angemeldeten Nutzfeuers einen Einsatz der Feuerwehr verursacht, muss die Kosten dieses Einsatzes gemäß der Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roetgen bezahlen.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/27255/show