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An- / Abmeldung eines großen Hundes (ab 40 cm und /oder 20 kg)
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. (§ 11 Abs. 1 LHG NRW)
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, (§ 6 Abs. 3 LHG NRW)
- den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. (§ 5 Abs. 5 LHG NRW)
Zusätzlich muss jeder Hund separat beim Steueramt der Gemeinde angemeldet werden!
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Gut zu wissen
Gebühren
Die Gebühr beträgt 25 Euro.
Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung sind das Formular auszufüllen, die Nachweise über die Sachkunde und die Haftpflichtversicherung sowie die Mikrochip-Nr. anzugeben!
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Ansprechpartner/in
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. (§ 11 Abs. 1 LHG NRW)
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, (§ 6 Abs. 3 LHG NRW)
- den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. (§ 5 Abs. 5 LHG NRW)
Zusätzlich muss jeder Hund separat beim Steueramt der Gemeinde angemeldet werden!
Für die Anmeldung sind das Formular auszufüllen, die Nachweise über die Sachkunde und die Haftpflichtversicherung sowie die Mikrochip-Nr. anzugeben!
Die Gebühr beträgt 25 Euro.
Hundeanmeldung, Tieranmeldung, Tiere anmelden, Tier, Tiere, Anmeldung Hund, Haltungsanzeige für einen großen Hund, Landeshundegsetz https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2100/showFrau
D.
Dörr
Sachbearbeiterin
1
Frau
R.
Henckel
Sachbearbeiterin
2
Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. (§ 11 Abs. 1 LHG NRW)
Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter
- die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt, (§ 6 Abs. 3 LHG NRW)
- den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und
- für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist. (§ 5 Abs. 5 LHG NRW)
Zusätzlich muss jeder Hund separat beim Steueramt der Gemeinde angemeldet werden!
Für die Anmeldung sind das Formular auszufüllen, die Nachweise über die Sachkunde und die Haftpflichtversicherung sowie die Mikrochip-Nr. anzugeben!
Bitte die Größe und Gewicht im ausgewachsenen Zustand angeben.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2100/show