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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).

Die Art der Leistung und die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung sind abhängig davon, ob die betreffende Person und dessen Familienangehörige erwerbsfähig sind oder nicht.

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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).

Die Art der Leistung und die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung sind abhängig davon, ob die betreffende Person und dessen Familienangehörige erwerbsfähig sind oder nicht.

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