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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Personen, die ihren Lebensunterhalt aus Altersgründen, wegen Krankheit oder Behinderung nicht aus eigenen Einkommen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch ( SGB XII ).
Personen, die aus Altersgründen oder wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können, erhalten entsprechende Leistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Die Art der Leistung und die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung sind abhängig davon, ob die betreffende Person und dessen Familienangehörige erwerbsfähig sind oder nicht.
Erwerbsfähige Personen erhalten ggfls. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Diese Leistungen gewährt das Jobcenter.
https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/fuer-arbeitsuchende/leistungen-zum-lebensunterhalt/leistungen
Personen, die aus Altersgründen oder wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können, erhalten entsprechende Leistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Zuständig hierfür ist die Gemeindeverwaltung Roetgen.
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Ansprechpartner/in
Personen, die aus Altersgründen oder wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können, erhalten entsprechende Leistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Die Art der Leistung und die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung sind abhängig davon, ob die betreffende Person und dessen Familienangehörige erwerbsfähig sind oder nicht.
Erwerbsfähige Personen erhalten ggfls. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Diese Leistungen gewährt das Jobcenter.
https://www.jobcenter-staedteregion-aachen.de/fuer-arbeitsuchende/leistungen-zum-lebensunterhalt/leistungen
Personen, die aus Altersgründen oder wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten können, erhalten entsprechende Leistungen als Hilfe zum Lebensunterhalt oder als Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII. Zuständig hierfür ist die Gemeindeverwaltung Roetgen.
Frau
Sayim
Sachbearbeiterin
5
Herr
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
5
Frau
Sayim
Sachbearbeiterin
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Herr
Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter
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