Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld, beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Diese unterstützen unter anderem bei Ausflügen und Klassenfahrten, dem Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung oder Vereinsaktivitäten.

Leistungsempfänger von Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld & Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beim Sozialamt beantragen. Die entsprechenden Antragsvordrucke finden Sie im Bereich Downloads.

Leistungsempfänger von Bürgergeld nach dem SGB II beantragen die genannten Leistungen beim zuständigen Jobcenter der StädteRegion Aachen.

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Gut zu wissen


Voraussetzungen

Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?

  • Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Empfänger von SGB XII-Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
  • Empfänger von Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)



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Bildung und Teilhabe

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld, beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Diese unterstützen unter anderem bei Ausflügen und Klassenfahrten, dem Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung oder Vereinsaktivitäten.

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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche, Teilhabepaket, Bildungspaket https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/17808/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

K.

Krieger

Sachbearbeiterin

4

02471 18-25
kkrieger@roetgen.de
SG 3.40 - Schule, Generationen und Sport
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