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Bildungspaket
Mit dem Bildungspaket eröffnet die Bundesregierung seit 1. Januar rund 2,5 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Geringverdienerfamilien neue Chancen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Schüler*innen einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bzw. Kindergartenkindern so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt. Neben Schulmaterial und Mittagsverpflegung gehört hierzu u. a. auch die Teilnahme an Schulausflügen, Kursen der Musikschulen oder der Sportvereine.
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Gut zu wissen
Voraussetzungen
Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
- Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Empfänger von SGB XII-Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
- Empfänger von Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)
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Ansprechpartner/in
Mit dem Bildungspaket eröffnet die Bundesregierung seit 1. Januar rund 2,5 Millionen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Geringverdienerfamilien neue Chancen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Schüler*innen einer allgemein- oder berufsbildenden Schule bzw. Kindergartenkindern so genannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gewährt. Neben Schulmaterial und Mittagsverpflegung gehört hierzu u. a. auch die Teilnahme an Schulausflügen, Kursen der Musikschulen oder der Sportvereine.
Frau
J.
Achenbach
Sachbearbeiterin
6
Frau
J.
Achenbach
Sachbearbeiterin
6