Bildung und Teilhabe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld, beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Diese unterstützen unter anderem bei Ausflügen und Klassenfahrten, dem Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung oder Vereinsaktivitäten.
Leistungsempfänger von Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld & Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beim Sozialamt beantragen. Die entsprechenden Antragsvordrucke finden Sie im Bereich Downloads.
Leistungsempfänger von Bürgergeld nach dem SGB II beantragen die genannten Leistungen beim zuständigen Jobcenter der StädteRegion Aachen.
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Gut zu wissen
Voraussetzungen
Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
- Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Empfänger von SGB XII-Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
- Empfänger von Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)
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Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld, beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Diese unterstützen unter anderem bei Ausflügen und Klassenfahrten, dem Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung oder Vereinsaktivitäten.
Leistungsempfänger von Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld & Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beim Sozialamt beantragen. Die entsprechenden Antragsvordrucke finden Sie im Bereich Downloads.
Leistungsempfänger von Bürgergeld nach dem SGB II beantragen die genannten Leistungen beim zuständigen Jobcenter der StädteRegion Aachen.
Frau
K.
Krieger
Sachbearbeiterin
4
Frau
K.
Krieger
Sachbearbeiterin
4
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Bürgergeld, beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten. Diese unterstützen unter anderem bei Ausflügen und Klassenfahrten, dem Schulbedarf, Lernförderung, Mittagsverpflegung oder Vereinsaktivitäten.
Leistungsempfänger von Asylbewerberleistungen (AsylbLG), Wohngeld & Kinderzuschlag können Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) beim Sozialamt beantragen. Die entsprechenden Antragsvordrucke finden Sie im Bereich Downloads.
Leistungsempfänger von Bürgergeld nach dem SGB II beantragen die genannten Leistungen beim zuständigen Jobcenter der StädteRegion Aachen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
- Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
- Empfänger von SGB XII-Leistungen (Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Wohngeldempfänger (mit Wohngeldbescheid)
- Empfänger von Kinderzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz)
Was ist zu tun, wenn Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen möchten?
Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen. Lediglich der persönliche Schulbedarf muss bei laufendem Bezug von SGB II- oder SGB XII-Leistungen nicht gesondert beantragt werden.
Empfänger von SGB XII-Leistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen die Leistungen beim Sozialamt; Bezieher von SGB II-Leistungen wenden sich an das Jobcenter der StädteRegion Aachen.