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Bauordnungsrecht
Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren – insbesondere für Leben und Gesundheit – zu vermeiden. Dies sind z. B. Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden, an die Beschaffenheit von Baumaterialien oder an den baulichen Brandschutz.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung.
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Ansprechpartner/in
Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren – insbesondere für Leben und Gesundheit – zu vermeiden. Dies sind z. B. Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden, an die Beschaffenheit von Baumaterialien oder an den baulichen Brandschutz.
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Bauodnungsrechtliche Behörde, Amt für Bauaufsicht https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1591/showFrau
Sabine
Frings
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
20
Frau
Sabine
Frings
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
20
Das Bauordnungsrecht stellt Anforderungen an die Beschaffenheit baulicher Anlagen, um Gefahren – insbesondere für Leben und Gesundheit – zu vermeiden. Dies sind z. B. Anforderungen an die Standsicherheit von Gebäuden, an die Beschaffenheit von Baumaterialien oder an den baulichen Brandschutz.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung.
https://buergerportal.roetgen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1591/show