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Winterdienst

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Gebühren des Winterdienstes werden jährlich neu kalkuliert und finden Anwendung für ein Kalenderjahr. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung.



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Winterdienst

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.

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Räumen, Schneedienst https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1382/show
Fachbereich 6 - Bauverwaltung
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

Sabine

Mies

Sachbearbeiterin

26

02471 18-35
sabine.mies@roetgen.de
SG 6.60 - Bauservice und Winterdienst
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