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Bauberatung
In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
- der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
- der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
- zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
- zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.
Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).
Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung:
Frau Hiltrud Heinrichs
techn. Sachbearbeiterin für das gesamte Gemeindegebiet Roetgen
Adresse
Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Zimmernummer: A 1007
Tel.: +49 241 5198-6332
Fax: +49 241 5198-80630
E-Mail: hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de
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In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
- der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
- der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
- zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
- zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.
Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).
Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung:
Frau Hiltrud Heinrichs
techn. Sachbearbeiterin für das gesamte Gemeindegebiet Roetgen
Adresse
Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Zimmernummer: A 1007
Tel.: +49 241 5198-6332
Fax: +49 241 5198-80630
E-Mail: hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de
Frau
Sabine
Frings
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
20
Frau
Sabine
Frings
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin
20
In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
- der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
- der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
- zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
- zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.
Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).
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52070 Aachen
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Fax: +49 241 5198-80630
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