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Bauberatung

In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von  der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.

In erster Linie erfolgt eine Beratung zu

  • bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
  • der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
  • der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
  • zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
  • zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.

Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.

Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.

Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.

Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.

Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).

Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung:

Frau Hiltrud Heinrichs

techn. Sachbearbeiterin für das gesamte Gemeindegebiet Roetgen

Adresse

Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Zimmernummer: A 1007

Tel.: +49 241 5198-6332
Fax: +49 241 5198-80630
E-Mail: hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

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Bauberatung

In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von  der Bauaufsicht der Städteregion Aachen zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.

In erster Linie erfolgt eine Beratung zu

  • bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
  • der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
  • der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
  • zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
  • zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.

Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.

Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.

Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.

Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.

Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).

Bei Fragen steht Ihnen Frau Heinrichs gerne zur Verfügung:

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Städtebauliche Beratung https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1341/show
Fachbereich 6 - Bauverwaltung
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

Sabine

Frings

Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin

20

02471 18-30
sabine.frings@roetgen.de
SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

Sabine

Frings

Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin

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sabine.frings@roetgen.de