Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- und Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschuss können beantragen: 

  • Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen

Ansprechpartner/in

Weiterführende Informationen

Sprechstunde ist jeden Montag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Sprechzeiten wird um vorherige telefonische Abstimmung gebeten. 

Umfangreiche Informationen zum Thema Wohngeld stehen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:

 
Der Erstantrag Lastenzuschuss ist zu erreichen unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
 

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet (§§ 7, 26 Sozialgesetzbuch I, § 1 Wohngeldgesetz). Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte (die keine Transferleistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten; siehe Ausschlussgründe) tragbar gestaltet werden. Das Wohngeld wird als Miet- und Lastenzuschuss gezahlt.

Mietzuschuss können beantragen: 

  • Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Haus bewohnen

Sprechstunde ist jeden Montag und Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Für Termine außerhalb dieser Sprechzeiten wird um vorherige telefonische Abstimmung gebeten. 

Umfangreiche Informationen zum Thema Wohngeld stehen auf folgenden Internetseiten zur Verfügung:

 
Der Erstantrag Lastenzuschuss ist zu erreichen unter: https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/Entry/WOGELAZUEA
 
Mietzuschuss, Lastenzuschuss https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1322/show
Fachbereich 3 - Bürgerservice
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

M.

Maas

Sachbearbeiterin

02471 18-29
mmaas@roetgen.de
SG 3.50 - Sozialamt
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

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M.

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