BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Vorkaufsrecht

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sind im BauGB in den §§ 24 – 28 geregelt.

Die gemeindlichen Vorkaufrechte sind in erster Linie allgemeine städtebauliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung . Darüber hinaus dienen sie der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit auch im Hinblick auf Bodenordnung, städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau und städtebauliche Erhaltung.

Zur Vorlage beim Grundbuchamt gibt die Gemeinde hierdurch die Erklärung ab, dass aufgrund des vor bezeichneten Rechtsgeschäftes ein Vorkaufrecht nicht besteht bzw.ein bestehendes nicht ausgeübt wird.

Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.

Bitte melden Sie sich hier an.


Vorkaufsrecht

Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde sind im BauGB in den §§ 24 – 28 geregelt.

Die gemeindlichen Vorkaufrechte sind in erster Linie allgemeine städtebauliche Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung . Darüber hinaus dienen sie der Sicherung der gemeindlichen Planungshoheit auch im Hinblick auf Bodenordnung, städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau und städtebauliche Erhaltung.

Zur Vorlage beim Grundbuchamt gibt die Gemeinde hierdurch die Erklärung ab, dass aufgrund des vor bezeichneten Rechtsgeschäftes ein Vorkaufrecht nicht besteht bzw.ein bestehendes nicht ausgeübt wird.

https://buergerportal.roetgen.de:443/roetgen-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1081/show
Fachbereich 6 - Bauverwaltung
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

Madeleine

Behlke

Sachbearbeiterin

21

02471 18-34
madeleine.behlke@roetgen.de
SG 6.67 - Grünflächen und Friedhöfe
Hauptstraße 55 52159 Roetgen

Frau

Madeleine

Behlke

Sachbearbeiterin

21

02471 18-34
madeleine.behlke@roetgen.de