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Vaterschaftsanerkennung / Sorgeerklärung nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB
Beschreibung
Voraussetzung: Es besteht keine Vaterschaft eines anderen Mannes.
Benötigte Unterlagen:
- persönliches Erscheinen unter Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schwerbehindertenausweis)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Zustimmung der Mutter
- Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter nicht die eheliche Sorge zusteht
- Zustimmung des Ehemannes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war
Bei der Anerkennung im Scheidungsverfahren – qualifizierte Vaterschaftsanerkennung wird erst nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wirksam.
- Zustimmungserfordernisse nach dem Heimatrecht des Kindes bei Auslandsbeteiligung zu beachten. Hierfür setzen Sie sich bitte mit den zuständigen Sachbearbeitern in Verbindung.
Kosten
Gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.34 - Standesamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de
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Frau J. Förster
Fachbereichsleiterin- Telefon:
- 02471 18-22
- E-Mail:
- jfoerste@roetgen.de