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Sterbefall

Beschreibung

Sterbefall
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeurkunde auszustellen.

Sterbeanzeige
Das Standesamt ist dafür zuständig, nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Roetgen Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Roetgen abgemeldet werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung (Nichtvertraulicher und vertraulicher Teil)
  • Personalausweis oder Reisepass von der anzeigenden Perso
  • Personalausweis oder Reisepass oder Meldebescheinigung der/des Verstorbenen

Bei ledig Verstorbenen

Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, auch Stammbuch der Eltern möglich

Bei verheirateten Verstorbenen

beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, auch Heiratsurkunde möglich

Bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen

Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.


In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.


Kosten

Sterbeurkunde: Erste Urkunde 10,00 EUR; jede weitere 5,00 EUR


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Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen