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Reisepass / Kinderreisepass
Beschreibung
Der normale Reisepass ist zehn Jahre gültig und enthält 32 Seiten. Auf Wunsch können Sie beispielsweise wenn Sie sehr viel reisen, den Reisepass auch mit 48 Seiten erhalten. In diesem Fall wird ein Zuschlag zur Gebühr erhoben.
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist nicht möglich. Ausnahme ist der Kindereisepass.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verwendet werden. Ab 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass, Personalausweis, falls vorhanden, Kinderreiseausweis)
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten bei alleinigem Sorgerecht, ansonsten von beiden Elternteilen erforderlich. Das alleinige Sorgerecht muss dokumentiert werden.
sowie die Zustimmungserklärung (siehe Formulare)
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde erforderlich werden, z. B. dann
- wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder
- wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen.
Weitere Informationen
Über konkrete Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Moderne-Verwaltung/Ausweise-Paesse/Reisepass/reisepass.html
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/LaenderReiseinformationen_node.html
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung von Ausweisdokumenten muss zwingend persönlich erfolgen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Bitte beachten Sie: In einigen Länger (z. B. USA) kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass eine elektronisches Speichermedium enthält (Chip). Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum.
Verfahrensablauf
Information über Eingang des Personalausweises
Der Produktions- bzw. Lieferstatus des Personalausweises kann online oder telefonisch (02471 18-0, Mo – Fr von 8 – 12 Uhr) abgefragt werden.
Die Gemeinde Roetgen verschickt aus Kosten- und Umweltschutzgründen keine postalischen Abholbenachrichtigungen für Personalausweise.
Antragsteller*innen ab einem Alter von 15 Jahren und 9 Monaten am Tag der Beantragung erhalten jedoch auf dem Postweg den sogenannten PIN-Brief. Bei Eingang des PIN-Briefes liegt dieser in der Regel bereits zur Abholung bereit.
Kosten
Reisepass mit 32 Seiten
unter 24 Jahre: 37,50 EUR
über 24 Jahre: 60,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten
unter 24 Jahre: 59,50 EUR
über 24 Jahre: 82,00 EUR
Reisepass im Expressverfahren (32,00 EUR Zuschlag) mit 32 Seiten / 48 Seiten
unter 24 Jahren: 69,50 EUR / 91,50 EUR
über 24 Jahren: 92,00 EUR / 114,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Kinderreisepass: 13,00 EUR, Verlängerung 6,00 EUR
Antragsstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes: Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau D. Dörr
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-20
- E-Mail:
- ddoerr@roetgen.de
-
Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de