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Personalausweis
Beschreibung
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Ihr Personalausweis ist abgelaufen oder verloren gegangen? Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
Seit der Einführung des neuen Personalausweises am 01. November 2010 bietet dieser eine Reihe von wichtigen Neuerungen:
Scheckkartenformat
Mit der optimierten Abmessung von 5,4 cm x 8,6 cm hat der neue Bundespersonalausweis die von Scheckkarten bekannte Größe und ist künftig leichter in der Geldbörse mit anderen Karten, wie z.B. Kreditkarten oder Führerschein unterzubringen. Des Weiteren sind nun auch Details wie Ordens- und Künstlername und die Postleitzahl sichtbar auf dem Ausweis vermerkt.
Biometriefunktion
Im Inneren des Ausweises ist ein kontaktlos lesbarer Chip untergebracht, mit dem die neuen elektronischen Funktionen realisiert werden. Auf dem Chip wird das Lichtbild gespeichert sowie die Fingerabdrücke, wenn dies gewünscht wird. Außerdem werden die persönlichen Daten wie z.B. Name und Anschrift gespeichert.
eID-Funktion/Onlineausweisfunktion
Der e-BPA verfügt über eine grundsätzlich eingeschaltete Online-Ausweisfunktion. Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, ihre Identität in der Online-Welt mit dem Ausweis nachzuweisen, um Online-Geschäfte abzuwickeln. Die Sicherheit dafür, dass Dienstanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung keinen Datenmissbrauch betreiben, bieten so genannte Berechtigungszertifikate, die Unternehmen beim Bundesverwaltungsamt beantragen müssen.
Die eID-Funktion ermöglicht es, sowohl im e-Business als auch im e-Government aktiv zu werden:
- E-Business bedeutet die Möglichkeit, im Internet Rechtsgeschäfte abzuschließen
- E-Government vereinfacht die Kommunikation zwischen den Bürgern und den Behörden.
Für die Nutzung der eID-Funktion ist ein Kartenlesegerät notwendig, sowie eine Software, die vom Bundesministerium des Inneren zur Verfügung gestellt wird.
Qualifizierte elektronische Signatur
Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) dient dazu, Dokumente elektronisch und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Diese kann von sogenannten Trust-Centern erworben werden.
Sicherheit
Zwischen Beantragung und Abholung des elektronischen Personalausweises erhalten Bürgerinnen und Bürger von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Die PIN ist eine Zahlenkombination, die abgefragt wird, sobald der Bürger den Ausweis online nutzt. Die PUK ist eine zehnstellige Zahlenkombination, welche zur Aufhebung der Blockierung dient, wenn der Bürger die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Sollte der Personalausweis gestohlen werden oder anderweitig abhanden kommen, dient das Sperrkennwort dazu, die Online-Funktion zu sperren und somit einen Missbrauch der Onlineausweisfunktion zu verhindern. Diese Sperrung kann rund um die Uhr per Telefon (+49 116 116) vorgenommen werden. Der Verlust des Ausweises muss zusätzlich der Personalausweisbehörde angezeigt werden.
Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann ein Personalausweis ohne Online-Funktion beantragt werden.
Für deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen und in Deutschland einen Pass/Personalausweis beantragen möchten ist das Merkblatt über die erforderlichen Unterlagen zu beachten. (siehe Downloads)
Rechtsgrundlagen
Die Ausstellung von Personalausweisen ist im Personalausweisgesetz (PAuswG) geregelt.
Informationen zum Datenschutz (DS-GVO)
Erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung benötigt werden:
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu sechs Monate alt) Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei
- Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, ggf. Ihren Kinderreisepass
- evtl. wird außerdem die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde notwendig
- Gebühren (Bargeld oder EC-Zahlung)
- bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Weiterführende Informationen
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung von Ausweisdokumenten muss zwingend persönlich erfolgen. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.
Kosten
unter 24 Jahre: 22,80 EUR (6 Jahre gültig)
ab 24 Jahre: 37,00 EUR (10 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis: 10,00 EUR (höchstens 3 Monate gültig)
Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: zusätzlich 30,00 EUR
Erstmaliges Aktivieren der Onlinefunktion: gebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren/Entsperren der Onlinefunktion: gebührenfrei
Deaktivieren/Sperren der Onlinefunktion: gebührenfrei
PIN-Änderung: gebührenfrei
Änderung Anschrift: gebührenfrei
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau D. Dörr
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-20
- E-Mail:
- ddoerr@roetgen.de
-
Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de