Leistungen an Asylbewerber, Bürgerkriegs- und sonstige Flüchtlinge
Beschreibung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Bei den Leistungen nach dem AsylbLG handelt es sich um Grundleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Diese werden beispielsweise an Personen im Asylverfahren oder mit einer Duldung gezahlt. Außerdem wird der unabweisbare Krankenschutz sichergestellt.
Voraussetzung
Ob und in welcher Höhe Sie einen Leistungsanspruch haben, hängt unter anderem ab von
- Ihrem Aufenthaltsstatus
- der Zahl der hilfebedürftigen Personen im Haushalt
- Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation (und der mit Ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen).
Bei Erstanträgen auf Leistungen ist Ihre persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Bei möglichen Sprachbarrieren bietet es sich an eine Person zum Übersetzen mitzubringen.
Erforderliche Unterlagen
Zuwesiungsbescheid, Aufenthaltsgestattung, Duldung, Meldebescheinigung, Bescheid über Benutzungsgebühren, Mietvertrag, letzte Heizkostenabrechnung, Lohnbescheinigung, Einkommen aller Haushaltsangehörigen, Vermögensnachweise etc.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Fachbereich 3 - Bürgerservice
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
-
SG 3.50 - Sozialamt
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau A. Sayim
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-31
- E-Mail:
- asayim@roetgen.de
-
Herr T. Frings
Stellvertretender Fachbereichsleiter & Sachbearbeiter- Telefon:
- 02471 18-24
- E-Mail:
- tfrings@roetgen.de
-
Frau M. Franzen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-26
- E-Mail:
- mfranzen@roetgen.de