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Geburt
Beschreibung
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Die Geburt des in Roetgen geborenen Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesamt Roetgen anzuzeigen. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern.
Erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen hängen von Ihrer Lebenssituation ab:
Mutter verheiratet
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde der Eltern oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bis 31.12.2008 beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch)
Mutter geschieden oder verwitwet
- Geburtskunden der Eltern
- Eheurkunde der vorherigen Ehe der Mutter sowie Nachweis über die Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehemannes)
- gegebenenfalls vor Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Mutter ledig
- Geburtsurkunden der Eltern
- gegebenenfalls vor der Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Hinweise und Besonderheiten
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Verfahrensablauf
Geburtsbescheinigungen
Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie vier gebührenfreie Geburtsbescheinigungen (für Krankenversicherung, Kindergeld, Erziehungsgeld und religiöse Zwecke), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden.
Kosten
erste Urkunde 10,- €; jede weitere 5,- €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.34 - Standesamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de
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Frau J. Förster
Fachbereichsleiterin- Telefon:
- 02471 18-22
- E-Mail:
- jfoerste@roetgen.de