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Geburt

Beschreibung

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!

Die Geburt des in Roetgen geborenen Kindes ist innerhalb einer Woche dem Standesamt Roetgen anzuzeigen. Die Anzeigepflicht obliegt den sorgeberechtigten Eltern.


Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen hängen von Ihrer Lebenssituation ab:

Mutter verheiratet
 - Geburtsurkunden der Eltern
 - Eheurkunde der Eltern oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister (bis 31.12.2008 beglaubigte Abschrift/Auszug aus dem Familienbuch)

Mutter geschieden oder verwitwet
 - Geburtskunden der Eltern
 - Eheurkunde der vorherigen Ehe der Mutter sowie Nachweis über die Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehemannes)
 - gegebenenfalls vor Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Mutter ledig
 - Geburtsurkunden der Eltern
 - gegebenenfalls vor der Geburt beurkundete Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung


Hinweise und Besonderheiten

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. 


Verfahrensablauf

Geburtsbescheinigungen

 Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie vier gebührenfreie Geburtsbescheinigungen (für Krankenversicherung, Kindergeld, Erziehungsgeld und religiöse Zwecke), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden.


Kosten

erste Urkunde 10,- €; jede weitere 5,- €

Onlinedienstleistungen

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  • Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen