Suche
Gewerbezentralregister - Auszüge
Beschreibung
Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden gemäß § 150 Abs. 2 GewO bei der Wohnsitzbehörde des Betroffenen beantragt. Die Beantragung kann persönlich und unter Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses vorgenommen werden.
Alternativ können Sie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragten. Dabei ist ein formloser Antrag unter Angabe Ihrer persönlichen Daten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) mitsamt Ihrer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zu übermitteln.
Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind die Verwaltungsbehörden des Landes, Gemeinden und Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.
Auszug aus dem Gewerbezentralregister online beantragen
Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister direkt beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen
Rechtsgrundlagen
§ 150 Abs. 2 GewO
Kosten
13,- EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
- SG 3.32 - Gewerbeamt
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de