Suche
Fundsachen
Beschreibung
Sie haben etwas verloren?
Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.
Sie haben etwas gefunden?
Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen. Eine Fundanzeige wird dann aufgenommen und die Fundsache wird zur Verwahrung in der Verwaltung abgegeben.
Wenn der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finder innerhalb einer Frist von einem Monat die abgegebene Fundsache zurückfordern oder seine Herausgabe beantragen. Nach dieser Frist kann die Behörde über den Fundgegenstand verfügen.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
- SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
-
- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau D. Dörr
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-20
- E-Mail:
- ddoerr@roetgen.de
-
Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de