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Führungszeugnis
Beschreibung
Bei einem „Auszug aus dem Bundeszentralregister“ („Führungszeugnis“ oder landläufig auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt), handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Es kann ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Die Antragstellung für Personen vom 14. bis einschließlich des 17. Lebensjahres kann auch durch den gesetzlichen Vertreter erfolgen.
Das Führungszeugnis ist durch die betroffene Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der örtlichen Meldebehörde oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (https://www.fuehrungszeugnis.bund.de) zu beantragen.
Wird die betroffene Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Bei Geschäftsunfähigkeit der betroffenen Person ist nur ihr gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt. Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Privatführungszeugnisse (Belegart N) werden in der Regel zur Vorlage bei einem privaten Arbeitgeber benötigt. Diese werden nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die Meldeanschrift gesendet.
Behördenführungszeugnisse (Belegart O) werden ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde ausgestellt. Diese enthalten neben den Eintragungen eines Privatführungszeugnisses auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z.B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung durch das Bundesamt für Justiz direkt an die betreffende Behörde gesendet. Auf Verlangen kann vor Übersendung Einsicht in das Führungszeugnis beim zuständigen Amtsgericht gewährt werden (Belegart P)
Erweitertes Führungszeugnis:
Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z.B. Sportverein oder Schule) tätig werden wollen. Im Rahmen der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der die anfordernde Stelle die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes bestätigt.
Rechtsgrundlagen
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG000601306
Erforderliche Unterlagen
Erweitertes Führungszeugnis:
Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung (siehe Formular) der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der Antrag stellenden Person aus.
Bearbeitungsdauer
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 1 - 2 Wochen.
Hinweise und Besonderheiten
Für Personen, die neben der deutschen noch eine weitere europäische Staatsangehörigkeit besitzen, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Durch die Ausstellung fallen keine weiteren Gebühren an, jedoch verlängert sich die Lieferzeit um bis zu 20 Arbeitstage.
Voraussetzungen
Das Führungszeugnis kann nur persönlich vor Ort beantragt werden.
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Kosten
13,00 EUR bar oder EC-Cash bei Antragsstellung im Rathaus bzw. Online-Zahlung bei Antrag über die Webseite des Bundesamtes für Justiz.
Onlinedienstleistung
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau D. Dörr
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-20
- E-Mail:
- ddoerr@roetgen.de
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Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de