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Fischereischeine
Beschreibung
Jugendfischereischein
- nur für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren, Angeln nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers.
- persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen erforderlich
- Personalausweis oder Pass des Erziehungsberechtigten und Kinderausweis oder Pass des Jugendlichen
- 1 aktuelles Foto des Jugendlichen
Fischereischein-Ersterteilung
- ab 14 Jahren, Fischereischein für 1 Jahr oder 5 Jahre
- Nachweis über die Fischerprüfung
- Personalausweis, Pass oder Kinderausweis
- 1 aktuelles Foto
Bei Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Fischereischein-Verlängerung
- Personalausweis, Kinderausweis oder Pass, eventuell eine Vollmacht
-
laufender, bzw. vorhandener Fischereischein
Soll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Kosten
(inkl. Fischereiabgabe)
1-Jahresfischereischein 16,00 EUR
5-Jahresfischereischein 48,00 EUR
Jugendfischereischein 8,00 EUR
Sonderfischereischein 16,00 EUR
Sonderfischereischein für 5 Jahre 48,00 EUR
Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins 5,00 EUR
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau D. Dörr
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-20
- E-Mail:
- ddoerr@roetgen.de
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Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de