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Fischereischeine

Beschreibung

Jugendfischereischein

  • nur für Jugendliche von 10 bis 16 Jahren, Angeln nur in Begleitung eines Jahresfischereischeininhabers.
  • persönliche Vorsprache des Erziehungsberechtigten und des Jugendlichen erforderlich
  • Personalausweis oder Pass des Erziehungsberechtigten und Kinderausweis oder Pass des Jugendlichen
  • 1 aktuelles Foto des Jugendlichen

Fischereischein-Ersterteilung

  • ab 14 Jahren, Fischereischein für 1 Jahr oder 5 Jahre
  • Nachweis über die Fischerprüfung
  • Personalausweis, Pass oder Kinderausweis
  • 1 aktuelles Foto

Bei Jugendlichen ist die persönliche Vorsprache in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Fischereischein-Verlängerung

  • Personalausweis, Kinderausweis oder Pass, eventuell eine Vollmacht
  • laufender, bzw. vorhandener Fischereischein

     

    Soll der Fischereischein für einen Dritten ausgestellt werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.


Kosten

(inkl. Fischereiabgabe)

1-Jahresfischereischein 16,00 EUR

5-Jahresfischereischein 48,00 EUR

Jugendfischereischein 8,00 EUR

Sonderfischereischein 16,00 EUR

Sonderfischereischein für 5 Jahre 48,00 EUR

Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins 5,00 EUR

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen