Fischereischeine
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein.
Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Prüfungen müssen immer am Wohnort, an dem der/die Betreffende gemeldet ist, erfolgen.
Die Gültigkeit des Fischereischeines entsteht durch die Zahlung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe. Der Fischereischein kann so für 1 Jahr oder 5 Jahre immer bis zum 31.12. des laufenden Jahres ausgestellt oder verlängert werden. Maßgebend hierbei ist immer das Antragsdatum. Die Gültigkeit des Fischereischeins gilt dann ab Antragsdatum einschl. dem laufenden Jahr.
Beispiel: Beantragen Sie am 01.09.2026 einen Fischereischein, ist die Gültigkeit folgende – 01.09.2026 bis 31.12.2030. Effektiv wäre eine Beantragung Anfang des Jahres, um die volle Gültigkeit auszuschöpfen.
Neuerungen beim Fischereichein
Ab dem 01.07.2026 gelten neue Regelungen für die Fischereischeine!
Hier die wichtigsten Änderungen:
Alle aktuellen Fischereischeine behalten bis zu ihrem Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
- Wer vor dem 01.07.2026 die Fischereischeinprüfung abgelegt hat, muss die Verlängerung bzw. Ausstellung des Fischereischeines einmalig bei der Wohnsitz-Meldebehörde beantragen. Danach können die Verlängerungen auch online beantragt werden.
- Wer nach dem 01.07.2026 die Fischereischeinprüfung ablegt, kann direkt den Fischereischein online beantragen. Die Online – Beantragung ist deutlich günstiger als die Ausstellung vor Ort in der Meldebehörde.
Der Jugendfischereischein fällt weg. Alle Kinder und Jugendlichen können bis zum Alter von 15 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen, der im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist, Ihrem Hobby kostenlos nachgehen.
Der Sonderfischereischein kann ausschließlich nur noch online oder beim Landesamt beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt bei erstmaliger Erteilung sowie Verlängerung eines Fischereischeins:
- Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass)
- Prüfungszeugnis (im Einzelfall in das System zu erfassen)
- ggf. aktueller Fischereischein zur Verlängerung
Hinweise und Besonderheiten
Sie haben Ihre Fischereiprüfung vor dem 01.07.2026 abgelegt?
Dann können Sie für die erste Verlängerung bzw. Ausstellung des Fischereischeines keine Online-Beantragung nutzen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im Bürgerbüro. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Anträge/Formulare
Sie haben nach dem 01.07.2025 Ihre Fischereiprüfung abgelegt?
Dann können Sie Ihren Fischereischein online beantragen (Fischereischein Ausstellung - Dienst Einstiegsseite - Serviceportal Gemeinsam-Online) oder persönlich im Bürgerbüro.
Kosten
Kosten bis zum 01.07.2026:
Fischereischein (1 Jahr Gültigkeit): 16 Euro
Fischereischein (5 Jahre Gültigkeit): 48 Euro
Kosten ab dem 01.07.2026:
Fischereischein auf Lebenszeit:
- online: 18,00€
- bei der zuständigen Behörde: 30,00€
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr:
- online: 14,00€
- bei der zuständigen Behörde: 22,00€
Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre:
- online: 42,00€
- bei der zuständigen Behörde: 50,00€
Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein):
- online: 20,00€
- bei der zuständigen Behörde: 32,00€
Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit (früher: Sonderfischereischein):
- online: 30,00€
- bei der zuständigen Behörde: 30,00€
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 55
- PLZ: 52159 Ort: Roetgen
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SG 3.33 - Einwohnermeldeamt
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- Straße: Hauptstraße Hausnummer: 55
- PLZ: 52159 Ort: Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau D. Dörr
Position: Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-20
- E-Mail:
- ddoerr@roetgen.de
-
Frau R. Henckel
Position: Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de