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Familienkarte

Beschreibung

Die Familienkarte der StädteRegion Aachen ist ein sichtbares Zeichen familienorientierter Politik und findet eine große Nachfrage in der Öffentlichkeit.

Die Karte bietet den in der Region lebenden Familien zahlreiche Angebote, die über die Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg regional genutzt werden können.

Die StädteRegion Aachen und ihre regionsangehörigen Kommunen sowie zahlreiche Partner bieten eine Vielzahl von Leistungen, die das Familienbudget schonen und Lust auf gemeinsame Aktivitäten machen sollen.

Im Sinne der regionalen Kooperation wurde zudem mit dem Kreis Düren, der ebenfalls eine Familienkarte anbietet, eine gegenseitige Nutzung der beiden Familienkarten vereinbart. Das bedeutet, die Familienkarteninhaber_innen aus dem Kreis Düren können die Angebote der städteregionalen Familienkarte nutzen und umgekehrt.

Darüber hinaus besteht zwischen der StädteRegion Aachen und der niederländischen Gemeinde Vaals eine grenzüberschreitende Kooperation. Der "Gezinspas" der Gemeinde Vaals bietet den in der Region lebenden Familien die Möglichkeit, auch landesübergreifend von Angeboten zu profitieren. Familienkarten- und Gezinspas-Inhaber_innen können Angebote beider Regionen nutzen.

Alle Angebote der StädteRegion Aachen sind in einem Online-Katalog zusammengestellt. Die Angebote des Kreises Düren und der Gemeinde Vaals finden sie oben in der Linkliste. Weitere Informationen zur Familienkarte finden Sie unten durch anklicken der jeweiligen Kachel. 


Erforderliche Unterlagen

Auch weenn Sie die Familienkarte online beantragt haben, bringen Sie bitte folgende Dokumente mit:

für Erwachsene: Personalausweis
für die Kinder eines der folgenden Dokumente: 

Kinder- bzw. Personalausweis
Stammbuch
Geburtsurkunde
Pflegeausweis
Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über die Behinderung.

Die Karte wird Ihnen in der Ausgabestelle sofort ausgehändigt.

Weitere Informationen

Hier finden Sie einen Katalog über die Partnerinnen und Partner der Familienkarte sowie deren Angebote: https://bportal.staedteregion-aachen.de/familienkarte


Voraussetzungen

Wer bekommt eine Familienkarte und was kostet sie?
Jede/r in der StädteRegion Aachen mit Hauptwohnsitz gemeldete Erziehungs- bzw. Umgangsberechtigte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhält auf Antrag kostenlos die Familienkarte der StädteRegion Aachen.

Jede Familie erhält maximal zwei Karten. Sie wird auf zwei Kartenberechtigte (= Erwachsene) und auf alle Kinder der Familie ausgestellt. Wenn ein weiteres Kind geboren wird, so muss eine neue Karte ausgestellt werden. Die alte Karte ist bei Neubeantragung abzugeben. Die Karte verliert ihre Gültigkeit, wenn das jüngste Kind die Volljährigkeit erreicht hat. Bei Eltern mit einem behinderten Kind endet die Bezugsdauer, wenn dieses das 27. Lebensjahr vollendet hat. Die Familienkarte ist nicht übertragbar. Das heißt, sie gilt nur für die Personen, die auf der Karte benannt sind.


Verfahrensablauf

Wie kann ich die Familienkarte beantragen?
Die Familienkarte wird in der Stadt bzw. Gemeinde beantragt, in der die Kinder mit den Eltern bzw. einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft leben und dort gemeldet sind. Für die Beantragung ist in jeder Kommune der StädteRegion Aachen eine Ausgabestelle eingerichtet.

Die Beantragung kann nicht bei der StädteRegion Aachen erfolgen – bitte wenden Sie sich für die persönliche Beantragung unmittelbar an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung.

Persönliche Beantragung in der Ausgabestelle bei Ihrer Kommune vor Ort:
Vor Aushändigung der Karte muss eine datenschutzrechtliche Erklärung unterschrieben werden.

Fall A)
Beide Kartenberechtigten haben den gleichen Nachnamen: Es genügt, wenn der/die Kartenantragsteller/in eine Datenschutzerklärung vor Ort unterschreibt. (siehe Formulare)

Fall B)
Die Kartenberechtigten haben unterschiedliche Nachnamen bzw. Doppelnamen: In diesem Fall müssen beide jeweils eine eigene Datenschutzerklärung abgeben. (siehe Formulare)


Kosten

Es fallen keine Gebühren an

Onlinedienstleistungen

Downloads

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen