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Stärkungspakt NRW

Beschreibung

Die Landesregierung stellt mit dem umfangreichem Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ den Kommunen für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Bekämpfung der Armut zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen, z.B. die Sozial- und Schuldnerberatung, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs sowie Nachbarschaftsnetzwerke in Stadtteilen.

Mit diesem Förderprogramm können Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bei der Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben unterstützt werden, z.B. Miet- und Mietnebenkosten, Strom– und Heizkosten, Kosten für Müllentsorgung, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Einmal- oder Mehrweggeschirr sowie Honorarausgaben für Fachkräfte.

Die Unterstützungsleistungen können für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 gewährt werden.

Die Gemeinde Roetgen hat entsprechende anteilige Mittel seitens des Landes NRW erhalten, die nun an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur weitergeleitet werden können.

Sofern bereits eine Finanzierung über eine andere Drittmittelförderung besteht, sind die Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Träger, die ausschließlich lokal in der Gemeinde Roetgen tätig sind, können mit dem Vordruck „Bedarfsanmeldung“ (siehe Downloads) bis zum 06.08.2023 bei der Gemeindeverwaltung Roetgen einen Antrag einreichen.

Träger, deren Angebot sich bewusst an Menschen mehrerer Kommunen richtet, können nähere Informationen zur Antragstellung bei der StädteRegion unter www.staedteregion-aachen.de/staerkungspakt erhalten.

Informationen zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie in den Downloads „Richtlinie Stärkungspakt NRW“ und „Begleitinformationen zur Richtlinie“.
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Seite des Ministeriums unter www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw.

Nach Erhalt von Geldern aus dem „Stärkungspakt NRW“, ist bis zum 29.02.2024 der Vordruck „Verwendungsnachweis“ (siehe Downloads) bei der Gemeinde Roetgen einzureichen.

Aufgrund der begrenzten Summe der Fördermittel besteht kein Anspruch auf Förderung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen