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Mahnung
Beschreibung
Mahnungen werden für Forderungen erstellt, deren Zahlungsziel überschritten ist und für die kein Zahlungseingang festgestellt werden konnte. Die ausgewiesenen Mahngebühren und eventuell berechnete Säumniszuschläge sind gesetzlich vorgeschrieben und richten sich nach der Höhe der angemahnten Forderung. Erfolgt auf die Mahnung kein Zahlungseingang, werden Vollstreckungsmaßignahmen eingeleitet.
Mahnung und Vollstreckung lösen kostenpflichtige Bearbeitungsschritte aus, die durch eine pünktliche Zahlung vermieden werden können.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 2.21 - Gemeindekasse
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Mira Kurschildgen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-14
- E-Mail:
- kasse@roetgen.de
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Frau Nina Kosciankowsky
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-13
- E-Mail:
- kasse@roetgen.de