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Bescheinigung in Steuersachen

Beschreibung

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen.

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes nach §§34 ff GewO benötigt, wie z.B. für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, für Schank- und Speisewirtschaft, für Spielhallen u.a.


Kosten

Je nach Dienstleistung fallen Gebühren entsprechend dem Gebührentarif der Gemeinde Roetgen an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen