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Bescheinigung in Steuersachen
Beschreibung
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes nach §§34 ff GewO benötigt, wie z.B. für die Erteilung einer Gaststättenkonzession, für Schank- und Speisewirtschaft, für Spielhallen u.a.
Kosten
Je nach Dienstleistung fallen Gebühren entsprechend dem Gebührentarif der Gemeinde Roetgen an.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 2.21 - Gemeindekasse
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Mira Kurschildgen
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-14
- E-Mail:
- kasse@roetgen.de
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Frau Nina Kosciankowsky
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-13
- E-Mail:
- kasse@roetgen.de