BIS: Suche und Detail

Ratenzahlung, Stundung, Zahlungsaufschub, Niederschlagung, Erlass

Beschreibung

Können Forderungen nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt werden, besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung zu beantragen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Zahlungspflichtigen erforderlich. Im Rahmen der Bearbeitung werden u.a. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Zahlungspflichtigen überprüft. Gestundete Beträge werden grundsätzlich nach der Abgabenordnung NRW verzinst.

Onlinedienstleistungen

Icon Legende

  • Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen