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Grundsteuer
Beschreibung
Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.
Weiterführende Informationen
Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben. Die aktuelle Satzung finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 2.22 - Steueramt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lorraine Hendricks
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-18
- E-Mail:
- lorraine.hendricks@roetgen.de
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Frau Daniela Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-17
- E-Mail:
- daniela.meyer@roetgen.de