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Grundsteuer

Beschreibung

Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er


- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)


Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der Eigentümer/die Eigentümerin des jeweiligen Grundbesitzes.


Weiterführende Informationen

Der jeweils geltende Hebesatz ist in der Hebesatzsatzung der Gemeinde Roetgen festgesetzt. Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben. Die aktuelle Satzung finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/

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