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Grundbesitzabgaben

Beschreibung

Die fälligen Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch einen Abgabenbescheid festgesetzt. Sie sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Abweichend hiervon können die Grundsteuer sowie die Benutzungsgebühren auch in einer Summe zum 1. Juli eines Jahres gezahlt werden.
Ein entsprechender Antrag auf jährliche Zahlung ist schriftlich bis zum 30. September mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr zu stellen. Auch die Rücknahme der jährlichen Zahlungsweise muss bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich beantragt werden. Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen.


Weiterführende Informationen

Aktuelle Satzungen finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/

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