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Grundbesitzabgaben
Beschreibung
Die fälligen Grundbesitzabgaben werden in der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres durch einen Abgabenbescheid festgesetzt. Sie sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu zahlen und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Abweichend hiervon können die Grundsteuer sowie die Benutzungsgebühren auch in einer Summe zum 1. Juli eines Jahres gezahlt werden.
Ein entsprechender Antrag auf jährliche Zahlung ist schriftlich bis zum 30. September mit Wirkung ab dem darauf folgenden Jahr zu stellen. Auch die Rücknahme der jährlichen Zahlungsweise muss bis zum 30. September für das Folgejahr schriftlich beantragt werden. Sie erleichtern sich und uns die Arbeit, wenn Sie der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung erteilen.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Satzungen finden Sie unter: https://www.roetgen.de/rathaus-und-service/ortsrecht/
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 2 - Finanzverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 2.22 - Steueramt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Lorraine Hendricks
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-18
- E-Mail:
- lorraine.hendricks@roetgen.de
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Frau Daniela Meyer
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-17
- E-Mail:
- daniela.meyer@roetgen.de