BIS: Suche und Detail

Erweiterte Melderegisterauskunft

Beschreibung

Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.

Dabei wird unterschieden zwischen einer

Voraussetzung für beide Arten von Auskünften ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind regelmäßig folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht oder
  • letzte bekannte Anschrift

Es bedarf zusätzlich der Erklärung, dass die Melderegisterauskunft nicht für Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels verwendet wird, es sei denn, die entsprechende Einwilligung des Betroffenen liegt vor. Sollten die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese konkret anzugeben.

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister beinhaltet folgende Daten: Familienname, Vornamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Soweit zusätzlich ein berechtigtes oder rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden. Diese enthält neben den Daten der einfachen Auskunft weitere Angaben wie:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und -ort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Einzugs- und Auszugsdatum
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

Rechtsgrundlagen

§§ 45 ff. Bundesmeldegesetz


Weitere Informationen

Online-Beantragung

Einfache Melderegisterauskünfte können online beantragt werden. Die erforderlichen Unterlagen und Daten werden bei Online-Beantragung automatisch abgefragt und die entsprechenden Erklärungen im Rahmen der Beantragung abgegeben.

Erweiterte Melderegisterauskünfte und Auskünfte aus dem nicht elektronischen erfassten Altdatenbestand (vor ca. 1985) können ausschließlich schriftlich beantragt werden.

Schriftliche Beantragung

Zur schriftlichen Beantragung werden folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:

  • Name und Anschrift der beantragenden Person (natürliche oder juristische Person)
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und alle bekannten ehemaligen Aachener Anschriften der gesuchten Person (jeweils sofern bekannt)
  • Erklärung über Verwendung der angefragten Daten
  • Nachweis über Zahlung der Gebühr
  • Nachweis über berechtigtes Interesse (nur bei erweiterten Auskünften)

Der Antrag ist zusammen mit den Unterlagen an die folgende Adresse zu übersenden: Gemeinde Roetgen, Einwohnermeldeamt, Hauptstraße 55, 52159 Roetgen


Hinweise und Besonderheiten

Sofern aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen eine Auskunft aus dem Melderegister nicht erteilt werden kann, erhalten Sie eine neutrale Antwort mit folgendem Wortlaut:

"Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden."


Kosten

Gebühren: Erweiterte Melderegisterauskunft 20,00 €


Verwandte Dienstleistungen


Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen