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Schulpflicht

Beschreibung

In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Bis zum 15. November eines Jahres müssen alle Kinder angemeldet sein, die im folgenden Jahr schulpflichtig sind. Wenn ein Kind schulpflichtig wird, erhalten die Eltern etwa zehn bis elf Monate vor Schulbeginn ein Schreiben von den Kinergärten der Gemeinde Roetgen. Darin werden sie gebeten, ihr Kind an einer Grundschule anzumelden. Eltern sollten ihr Kind zur Anmeldung mitnehmen. Es lernt auf diesem Wege „seine“ Schule wieder ein wenig näher kennen. Die Anmeldung der Schulneulinge an der Gemeinschaftsgrundschule Roetgen findet in der Regel an mehreren Tagen kurz vor oder nach den Herbstferien statt. Die Anmeldetermine werden in den örtlichen Kindergärten und in der lokalen Presse bekanntgegeben.Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt.

Eltern, deren Kind nach dem 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, bleibt es weiterhin unbenommen, eine vorzeitige Einschulung ihres Kindes zu beantragen, wenn es die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzt und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.


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