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Anmeldung von Nutzfeuern
Beschreibung
Wer auf seinem Grundstück im Außenbereich ein Nutzfeuer oder pflanzliche Abfälle verbrennen möchte, muss dies schriftlich beim Ordnungsamt der Gemeinde Roetgen während der Öffnungszeiten anzeigen.
Im Einzelnen sind folgende Auflagen zu beachten:
- Das Abbrennen muss beaufsichtigt werden.
- 100 m Abstand von Gebäuden, 50 m von allen Verkehrswegen, 35 m zu sonstigen Gebäuden, 20 m von Baumgruppen und 5 m von der Grundstücksgrenze sind einzuhalten.
- Bei starkem Wind und extremer Trockenheit darf nicht verbrannt werden.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle vollständig erloschen sein.
- Flächenhaftes Abbrennen ist nicht zulässig.
- Es müssen stets geeignete Löschmittel bereitgehalten werden.
- Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
Eine Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Sowohl während als auch außerhalb der Servicezeiten des Ordnungsamtes ist die Leitstelle der Städteregion Aachen über das geplante Feuer zu informieren.
Tel.: +49 241 432379000
Hinweise und Besonderheiten
Wer wegen eines nicht angemeldeten Nutzfeuers einen Einsatz der Feuerwehr verursacht, muss die Kosten dieses Einsatzes gemäß der Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Roetgen bezahlen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.32 - Ordnungsamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- E-Mail:
ordnungsamt@roetgen.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau T. Schanz
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-51
- E-Mail:
- tschanz@roetgen.de
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Frau J. Förster
Fachbereichsleiterin- Telefon:
- 02471 18-22
- E-Mail:
- jfoerste@roetgen.de