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Schiedsperson

Beschreibung

Schiedspersonen schlichten in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten und in Strafsachen o.ä. und tragen so zu einer erheblichen Entlastung der Justiz bei. Sie arbeiten ehrenamtlich: Die rechtssuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- u. Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen.

Die Schiedsämter und Schiedsstellen sind bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Das bedeutet, dass bei

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisse
  • Zivilsachen bei einem Streitwert bis 600.- € sowie
  • in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten

zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.

Ein Schlichtungsversuch bei Schiedspersonen ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit und spart dadurch Zeit und Nerven, ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt" oder „verliert".

Schiedspersonen im Schiedsamtsbezirk Roetgen

Name Anschrift Kontakt
Dr. Wolschke, Judith Faulenbruchstraße 77
52159 Roetgen

       02471-6109404

schiedsamt@roetgen.de

1.Vertretung:
Kanert, Achim
Zum Struffelt 10
52159 Roetgen
 

Kosten

40,00 €

Zuständige Einrichtung