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Bauüberwachung
Beschreibung
Baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben unterliegen in der Zeit der Bauausführung der Bauüberwachung. Unter Bauüberwachung, auch Baukontrolle genannt, ist die Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anforderungen beim
- Errichten,
- Umbauen,
- Beseitigen oder
- Unterhalten
baulicher Anlagen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu verstehen.
Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft/ regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden.
An wen wenden
Städteregion Aachen - Bauaufsicht
E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de
Telefon: +49 241 5198 6301
Kosten
Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalenerhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens, bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Bauverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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