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Bauüberwachung

Beschreibung

Baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben unterliegen in der Zeit der Bauausführung der Bauüberwachung. Unter Bauüberwachung, auch Baukontrolle genannt, ist die Überwachung der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und Anforderungen beim

  • Errichten,
  • Umbauen,
  • Beseitigen oder
  • Unterhalten

baulicher Anlagen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten zu verstehen.

Die Bauaufsicht besichtigt genehmigte Baumaßnahmen stichprobenhaft/ regelmäßig, um festzustellen, ob keine Abweichungen vom genehmigten Bauantrag vorgenommen werden.


An wen wenden

Städteregion Aachen - Bauaufsicht

E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

Telefon: +49 241 5198 6301

 


Kosten

Die Bauüberwachungen sind gebührenpflichtig; die Gebühr wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalenerhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Größe und der Bauweise des Bauvorhabens, bei Nutzungsänderungen nach der Fläche, die umgenutzt werden soll.

Zuständige Einrichtungen