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Ehefähigkeitszeugnis

Beschreibung

Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?

Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.


Rechtsgrundlagen

Personenstandsrecht


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie:

  • beide deutsche Staatsangehörige sind,
  • beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
  • beide volljährig sind und
  • Sie beide noch nicht verheiratet waren.

Dann benötigen Sie:

  • den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
  • Personalausweis/Reisepass,
  • Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.


Weitere Informationen

Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.


Hinweise und Besonderheiten

Ausländer/innen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung in Deutschland kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.


Kosten

40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers


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  • Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen