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Ehefähigkeitszeugnis
Beschreibung
Sie möchten im Ausland heiraten und benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis?
Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt an Ihrem Wohnsitz. Sollten Sie derzeit Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist das Standesamt zuständig, wo Sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren. Das Ehefähigkeitszeugnis prüft die Ehefähigkeit beider Eheschließenden.
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie:
- beide deutsche Staatsangehörige sind,
- beide in Roetgen wohnen oder zuletzt in Roetgen gewohnt haben,
- beide volljährig sind und
- Sie beide noch nicht verheiratet waren.
Dann benötigen Sie:
- den ausgefüllten Antrag für das Ehefähigkeitszeugnis,
- Personalausweis/Reisepass,
- Geburtsregisterauszug (bei Ihrem Geburtsstandesamt erhältlich) und eine
- aktuelle erweiterte Meldebescheinigung des Meldeamtes mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes. Diese ist in jeder Außenstelle des Bürgerservice erhältlich.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, lassen Sie sich von uns beraten.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie im Ausland heiraten wollen und nicht genau wissen, ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, dann wenden Sie sich an das Konsulat des jeweiligen Landes in Deutschland.
Hinweise und Besonderheiten
Ausländer/innen, die in Deutschland heiraten möchten, brauchen auch ein Ehefähigkeitszeugnis. In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung in Deutschland kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht.
Kosten
40,00€, bzw. 60,00€ bei Beteiligung eines Ausländers
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 3 - Bürgerservice
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 3.34 - Standesamt
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau R. Henckel
Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-21
- E-Mail:
- rhenckel@roetgen.de
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Frau J. Förster
Fachbereichsleiterin- Telefon:
- 02471 18-22
- E-Mail:
- jfoerste@roetgen.de