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Winterdienst

Beschreibung

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.


Kosten

Die Gebühren des Winterdienstes werden jährlich neu kalkuliert und finden Anwendung für ein Kalenderjahr. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen