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Winterdienst

Beschreibung

Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte ist der Weg zu streuen. Bis 20 Uhr gefallener Schnee ist sofort nach Ende des Schneefalls zu räumen, nach 20 Uhr gefallener Schnee ist werktags (auch samstags) bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu räumen.


Kosten

Die Gebühren des Winterdienstes werden jährlich neu kalkuliert und finden Anwendung für ein Kalenderjahr. Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung.

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  • Anmeldung mit Servicekonto.NRW erforderlich

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson