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Straßen- und Wegerecht
Beschreibung
Das Straßen- und Wegerecht ist das öffentliche Sachenrecht an Straßen, Wegen und Plätzen der Allgmeinheit.
Die straßen- und wegerechtliche Widmung geschieht durch einen Hoheitsakt der zuständigen Behörde.
Nach dem Straßen- und Wegerecht werden Straßen regelmäßig dem Gemeingebrauch gewidmet. Hierbei wird regelmäßig der Träger der Straßenbaulast bestimmt. Mit dem Gemeingebrauch ist jedermann berechtigt, die Straßen im Rahmen der Widmung zu nutzen. Der Gemeingebrauch umfasst bspw. den üblichen Straßenverkehr, die Pflege zwischenmenschlicher Kommunikation oder das Verteilen von Flugblättern. Wird die Straße aber entgegen ihrer Widmung in erster Linie für kommerzielle Zwecke genutzt, liegt eine Sondernutzung vor, die genehmigungsbedürftig ist.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachbereich 6 - Bauverwaltung
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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- SG 6.61 - Planung, Bauberatung, Denkmal- und Klimaschutz
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- Hauptstraße 55
- 52159 Roetgen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Sabine Frings
Stellvertretende Fachbereichsleiterin & Sachbearbeiterin- Telefon:
- 02471 18-30
- E-Mail:
- sabine.frings@roetgen.de