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Denkmalpflege und Denkmalschutz

Beschreibung

Bau- und Bodendenkmäler zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe. Der Erhalt der Denkmäler ist als öffentliches Interesse definiert. Es geht nicht nur um historische Prunkbauten wie Burgen, Schlösser und Kirchen, sondern um Zeugnisse unserer Vergangenheit.

Die Gemeinde Roetgen untersteht als Untere Denkmalbehörde der StädteRegion Aachen (Obere Denkmalbehörde).

In ihrer Rolle als Untere Denkmalbehörde vollzieht die Gemeinde Roetgen das Denkmalschutzgesetz (z. B. Führen der Denkmallisten, Erlaubnisse für Bau- und Renovierungsarbeiten, Steuerbescheinigungen, Anordnungen zum Erhalt und zur Sicherung von Denkmälern).

Allen Denkmalbehörden steht als Fachdienstleister der Landschaftsverband Rheinland (LVR) zur Verfügung. Dies sind das Amt für Denkmalpflege und das Amt für Bodendenkmalpflege.


Rechtsgrundlagen

Zu den Begriffsbestimmungen siehe § 2 DSchG NRW.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen